So muss das Etikett aussehen | APOTHEKE ADHOC

2023-01-05 18:50:38 By : Ms. Kelly Chen

Die vor wenigen Tagen erlassene Allgemeinverfügung der Bundesstelle für Chemikalien erlaubt Apotheken bis zum 31. August 2020 die Herstellung von 2-Propanol-haltigen Händedesinfektionsmitteln. Zwar sind die Ausgangssubstanzen inzwischen nur noch schwer zu bekommen und auch Packmittel werden knapp, dennoch stellt sich die Frage nach der Etikettierung und Dokumentation.

Die ABDA gibt in der gestern veröffentlichten Handlungsanweisung zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln in der Apotheke Hinweise zu Herstellung, Meldepflichten und Etikettierung. Weil im Zuge der SARS-CoV-2-Krise die Nachfrage nach Händedesinfektionsmitteln steigt und die Regale wie leergefegt sind, können Apotheken Alternativen auf Basis von Ethanol oder Isopropanaol herstellen.

Da es sich bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln nicht um die Herstellung von Arzneimitteln handele, sei es aus Sicht der ABDA nicht erforderlich, dass die Ausgangsstoffe Arzneibuchqualität vorweisen. Für 2-Propanol gilt allerdings eine Mindestreinheit von 99 Prozent (m/m), entsprechend 99,2 Prozent (V/V). Auch die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Bezug auf Dokumentation, Etikettierung und Packmittel finden keine Anwendung. Aus Gründen der Rückverfolgbarkeit muss laut ABDA ein Herstellungsprotokoll angefertigt werden. Dieses sollte sich an den Vorgaben der Einzelherstellung nach § 7 ApBetrO oder der Defekturherstellung nach § 8 ApBetrO orientieren.

Abgefüllt wird in dicht schließbare Behältnisse aus Polyethylen oder Glas. Als Verschluss wird eine Schraubmontur mit Spritzeinsatz empfohlen.

Für die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln auf Basis von Ethanol gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen Ethanol-Wasser-Gemische, zum anderen die Rezeptur der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Achtung: Die nach WHO-Vorgaben hergestellten Lösungen müssen nach dem Abfüllen 72 Stunden unter Quarantäne gelagert werden, damit eventuell vorhandene Sporen durch das enthaltene Wasserstoffperoxid abgetötet werden.

Es gibt zwei Optionen für die Ethanol-Rezeptur:

Option A: Ethanol-Wasser-Gemische 70 Prozent (V/V) und 80 Prozent (V/V)

Option B: WHO-Rezeptur mit Ethanol.

Option A: Ethanol-Wasser-Gemische 70 und 80 Prozent (V/V)

Für beide Varianten gilt: Wenn der Inhalt 125 ml nicht überschreitet, kann auf die Angaben der Gefahren- und Sicherheitshinweise verzichtet werden.

Auch hier gibt es zwei Optionen:

Achtung: Die nach WHO-Vorgaben hergestellten Lösungen müssen nach dem Abfüllen 72 Stunden unter Quarantäne gelagert werden, damit eventuell vorhandene Sporen durch das enthaltene Wasserstoffperoxid abgetötet werden.

Option A: Isopropanol 70 Prozent (V/V)

Für beide Varianten gilt: Eine vereinfachte Kennzeichnung ist aufgrund des Gefahrenhinweises H336 nicht erlaubt! Dies gilt auch, wenn der Inhalt 125 ml nicht überschreitet.

Anm. d. Red.: In einer früheren Version des Artikels fehlte ein wesentlicher Teil des Artikels. Wir bitten unsere Leser dafür um Entschuldigung. Der Artikel erschien zuerst bei PTA IN LOVE.

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